Soviel ich weiß gab es mal ein Paper das Boa c. imperator in den Artstatus erhob.
Allerdings wieß es wohl etliche Fehler auf und wurde daher nicht anerkannt. Daher gilt immer noch die alte Regel
Nicht ganz. Der Artstatus von
Boa constictor imperator wurde vorher schon vorgeschlagen und das ist auch nicht der Grund, wieso das paper nicht wirklich akzeptiert wurde. Das Problem mit dem paper war vielmehr die Auswahl der genetisch untersuchten Exemplare, die allesamt aus der Terraristik stammten und bei denen man sich auf die Herkunftsangaben der vermeintlichen Züchter verlassen hat. Interessanterweise - ohne jedoch irgendwas andeuten zu wollen - wurden die Tiere eines bekannten bayrischen Boazüchters nicht mit untersucht und der Züchter nicht einmal um Mithilfe gebeten.
Ob man nun Boa imperator als eigene Art anerkennt oder nicht ist jedem selber überlassen (solange es keine einschlägigen Belege für einen Artstatus gibt). Der Gesetzgeber wird aber wohl keinen Unterschied zwischen Unterart und Art machen. Wenn also
Boa <
constrictor>
imperator gelistet ist, sollte man kein Risiko eingehen.
Achja, in dem Blatt steht
Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten
1. Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft,
Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können
und ihrer Art nach unabhängig von individuellen
Eigenschaften allgemein gefährlich sind,
Nun, kennt irgendjemand jemanden dem eine Boa constrictor im Sinne des Gesetztes durch Körperkraft erhebliche Verletzungen beigebracht hat? Ich nicht :-) Und als allgemein gefährlich würde ich einen entlaufenden Löwen betrachten, jedoch nicht eine Boa :-)